Rentenerhöhung mit möglichen Nebenwirkungen: Viele Rentner erstmals steuerpflichtig – das müssen Betroffene wissen

Rentenerhöhung mit möglichen Nebenwirkungen: Viele Rentner erstmals steuerpflichtig – das müssen Betroffene wissen

Onlineportal SteuerGoldies von Wolters Kluwer

Mannheim, 1. Juli 2019. Die Renten steigen zum 1. Juli 2019 im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Viele Rentner werden dadurch erstmals steuerpflichtig. Glücklicherweise heißt aber “steuerpflichtig” nicht unbedingt, dass auch jeder tatsächlich Steuern bezahlen muss, erklären die Steuerexperten des Onlineportals SteuerGoldies, Teil von Wolters Kluwer, einem führenden globalen Anbieter von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen, Recht und Gesundheit.
Mit der aktuellen Rentenerhöhung steigt der Rentenwert (Ost) auf 96,5% (bisher: 95,8 %) des aktuellen Rentenwerts West. Das Rentenniveau steigt leicht auf 48,16% an. Das sind gute Nachrichten für Rentner – leider mit einem kleinen Wermutstropfen: 48.000 Rentner müssen jetzt erstmals (wieder) eine Steuererklärung abgeben. Insgesamt müssen dann 4,98 Millionen Rentner eine Steuererklärung einreichen.
Steuerpflicht für Rentner: Diese wichtigen Eckdaten müssen Rentner kennen
Derzeit müssen Rentner noch nicht die gesamte Rente versteuern. Der steuerfreie Rentenanteil richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente begonnen hat, und bleibt das ganze Rentnerleben über gleich. Wie hoch er ist, steht im Rentenbescheid. Jede Rentenerhöhung muss allerdings komplett versteuert werden.
Der steuerfreie Grundbetrag beträgt auch für Rentner 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro). Wer höhere Einnahmen hat – nicht nur aus der gesetzlichen Rente, sondern zum Beispiel auch aus der Vermietung einer Eigentumswohnung – muss eine Steuererklärung abgeben.
Was das konkret bedeutet, erklärt Maike Backhaus, Redakteurin beim Onlineportal SteuerGoldies.de: “Ein Rentner, der im Jahr 2018 in Rente gegangen ist, muss 76% seiner Rente versteuern. Wenn also beispielsweise ein Arbeitnehmer aus Dresden 2018 in Rente gegangen ist und monatlich 1.600 Euro Rente bekommt, dann muss er 1.216 Euro davon (=76%) versteuern. Zum 1.7.2019 steigt seine Rente um 3,91%, er erhält dann also 58,65 Euro mehr im Monat. Dieser Betrag ist komplett zu versteuern.”

Steuerpflicht heißt nicht “Steuern bezahlen”!
Allerdings muss nicht jeder steuerpflichtige Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Denn auch – und gerade! – Rentner haben Ausgaben, die sie in der Steuererklärung absetzen können, je nach den individuellen Lebensumständen zum Beispiel Krankheitskosten, Spenden, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr.
Auf SteuerGoldies.de finden Rentner praktische Tipps, Rechner und Softwarelösungen rund um die Themen Steuern und Geld im Alter. Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting, adressieren mit dem Online-Portal SteuerGoldies.de die speziellen Bedürfnisse von Menschen im besten Alter: Mit einem praktischen Rentenrechner können sie ganz einfach selbst ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei Bedarf können sie die vielfach ausgezeichnete Software “SteuerSparErklärung für Rentner” direkt herunterladen, um ihre Steuererklärung schnell, einfach und mit maximaler Steueroptimierung zu erledigen.

Keywords:Rentenerhöhung, Steuerklärung, Ausgaben, Absetzbarkeit