Mit Saisonkennzeichen Fahrzeug günstig versichern (FOTO)

Mit Saisonkennzeichen Fahrzeug günstig versichern (FOTO), Coburg (ots) –

Tipps für den Alltag

Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren
macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr
Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das
sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr laut
Kraftfahrt-Bundesamt knapp 2,3 Millionen Fahrzeuge nur ein paar
Monate im Jahr unterwegs.

Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines
Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem
Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und
Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das, wie die
HUK-COBURG mitteilt, möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug
einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der
Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung – weil der Fahrer
Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft – bleibt der
Zulassungszeitraum Jahr für Jahr gültig.

Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der
niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim
Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im
Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere
SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit
kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf
verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der
Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum
Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall
für die Versicherung.

Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema
Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die
Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme
um neue Prüfsiegel zu kümmern.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist
unkompliziert. Man bittet seinen Kfz-Versicherer um die Zusendung
einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Die legt man
zusammen mit dem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung (Teil I
und II) und der Bestätigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
einfach bei der Zulassungsstelle vor. Schon steht der Ummeldung
nichts mehr im Weg.

Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09651/96-22610
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

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