ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar 2025 – Teil 2 ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab Januar
Schlagwort: Steuerbefreiung
Warenhandel innerhalb der EU – B2B und B2C
EU Warenhandel (Bildquelle: iStock-1478925768) Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt