(red/dpa). Nach einer Trennung müssen Eltern entscheiden, bei wem die Kinder leben. Gibt es darüber keine Einigung, muss das Gericht
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Umgangsrecht: Verfahrenskosten werden hälftig geteilt
(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung