Fr.. Juni 12th, 2026

Entbürokratisierung kann auch nach hinten losgehen

Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

BVFI Pressemitteilung, 12.06.2026, 09.00 Uhr

Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Am 11.06.2026 um 22:19 Uhr hat der Bundestag in der 83. Sitzung die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV) abgeschafft. Die Begründung innerhalb des Gesetzesentwurfs betraf den Bürokratieabbau innerhalb der Gewerbeordnung (Drucksache 21/3740 vom 21.01.2026 in Verbindung mit Drucksache 21/6396 vom 10.06.2026) und den zusätzlichen Hinweis, dass Immobilienmakler ja selbstständig für ihre Qualifikation und Weiterbildung sorgen würden. Die abschließende Entscheidung des Bundesrates steht noch aus, dürfte allerdings nur eine Frage von Wochen sein.

Zitat aus der Drucksache: „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil der Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in einem angemessenen Umfang schulen und weiterbilden. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Gesetzgeber eine solche Weiterbildungspflicht vorschreibt und die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von den zuständigen Behörden überwacht werden muss.“

Es ist in Deutschland also ausreichend, wenn der überwiegende Teil der Immobilienmakler den Beruf verantwortungsvoll ausübt. Der andere Teil, der regelmäßig unzureichend arbeitet, und damit rufschädigend für die Immobilienbranche agiert, scheint für unseren Gesetzgeber akzeptabel.

BVFI-Vorstand Oliver-D. Helfrich bewertet die Entscheidung des Bundestages kritisch: „Der BVFI-Bundesverband für die Immobilienwirtschaft fordert seit Jahren eine schärfere Einstiegsqualifizierung und die Weiterbildung von Immobilienmaklern, um den Qualitätsstandard innerhalb der Branche zu steigern. Immobilienmakler agieren gerade im Immobilienverkauf mit hohen Vermögenswerten, die Ihnen anvertraut werden. Somit muss zwingend mit aktuellem Fach- und Praxiswissen gearbeitet werden, um ordnungsgemäße Vermittlungsgeschäfte zu aller Zufriedenheit abzuwickeln. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht hingegen, könnte für einige Immobilienmakler als Freibrief verstanden werden, sich nicht mehr regelmäßig weiterzubilden, was im Tagesgeschäft schnell zu verheerenden Fehlern führen kann.“ Helfrich weiter: „Die Verbände der Immobilienbranche sind jetzt gefordert, gemeinsam abgestimmte Qualitätsstandards bei den Mitgliedern einzufordern und diese auch regelmäßig zu überprüfen. So könnten zumindest die Logos der Immobilienverbände als nachhaltiges Qualitätssiegel dienen.“

Die Abschaffung der Weiterbildungsnachweise mag auf den ersten Blick Bürokratie abbauen und Prozesse vereinfachen. Doch wahre Professionalität entsteht nicht durch weniger Anforderungen, sondern durch den Anspruch, jeden Tag besser zu werden.

Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen. Wer das Vertrauen von Kunden gewinnen und dauerhaft verdienen will, darf Kompetenz nicht dem Zufall überlassen. Die Immobilienbranche hat die Chance, aus dieser Veränderung eine Bewegung zu machen: transparente, glaubwürdige und praxisnahe Qualitätsstandards zu entwickeln, die weit über gesetzliche Vorgaben hinausgehen.

Vertrauen entsteht dort, wo Wissen sichtbar wird, Qualität erlebbar ist und Menschen erkennen, dass sie in den besten Händen sind. Es ist wichtiger denn je, das Berufsbild des Immobilienmaklers zu stärken, neue Maßstäbe zu setzen und gemeinsam zu zeigen, dass echte Professionalität keine Pflicht, sondern eine Entscheidung ist.

• Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103740.pdf
• Beschlussempfehlung: https://dserver.bundestag.de/btd/21/063/2106396.pdf

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