Wenn’s im Urlaub kracht – die Mallorca-Police hilft (FOTO)

Wenn’s im Urlaub kracht – die Mallorca-Police hilft (FOTO), Frankfurt (ots) –

– Was ist die sogenannte Mallorca-Police?
– Welche Vorteile habe ich dadurch?
– Wo gilt sie und wo nicht?

Keine Lust auf stickige Busreisen? Wer im Urlaub lieber auf eigene
Faust Küste oder Hinterland erkundet, leiht sich einfach einen
Mietwagen. Wenn’s mal kracht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung,
oder? Schon mal von der sogenannten Mallorca-Police gehört? Die
Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) geben
Antworten:

Achtung bei Mietwagen-Verträgen

Ein Mietwagen im Urlaub bedeutet zwar Freiheit, dafür kommt man
bei den fremden Verkehrsregeln schnell mal ins Schwitzen. Und schon
ist es passiert: Auffahrunfall, Auto kaputt und ein gebrochenes Bein
beim Unfallgegner. Was jetzt? Die Kfz-Haftpflicht des Leihwagens
greift – allerdings ist diese meist recht begrenzt. Und manche
vertraglichen Haken fallen einem Laien selbst beim genauen Durchlesen
kaum auf. Ist der Schaden dann höher als die oft sehr niedrigen
Versicherungssummen, müsste der Urlauber die Differenz eigentlich
selbst zahlen.

Schadensübernahme nach deutschen Konditionen

Hier kommt die sogenannte “Mallorca-Police” ins Spiel: Wer eine
solche Sonderleistung in der eigenen Kfz-Haftpflicht oder
Privathaftpflicht mitversichert hat, ist in der Regel fein raus. Denn
diese schließt die drohende Versicherungslücke. Reicht der
Versicherungsschutz des vorübergehend gemieteten Pkw nicht aus, wird
in der Regel bis zu der Versicherungssumme aufgestockt, die im
jeweiligen heimischen Vertrag festgelegt ist. “Wer im Urlaub mit
einem Mietwagen auf Tour ist, sollte deshalb vorab prüfen, ob die
Mallorca-Police Teil der eigenen Kfz- oder Privathaftpflicht ist”,
raten die Versicherungsexperten der DVAG.

Wo gilt die Mallorca-Police?

Der Geltungsbereich variiert je nach Anbieter: Manche beschränken
sich nur auf die EU, bei anderen sind auch Länder wie Marokko oder
Tunesien dabei. Deswegen vorher in jedem Fall das Kleingedruckte in
den Versicherungsunterlagen lesen oder noch mal beim Berater
persönlich nachfragen.

Gut zu wissen: Manche Anbieter versichern auch andere motorisierte
Untersätze mit der Mallorca-Police. Besteht eine
Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für ein Motorrad oder ein
Quad, kann die Mallorca-Police für gemietete Fahrzeuge gelten, die
der versicherten Fahrzeugart entsprechen. Auch hier lohnt es sich,
vorher einmal nachzufragen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz “Vermögensaufbau
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