Keine Werbungskosten / Studentin an ausländischer Uni hatte keinen inländischen Hausstand

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Eine Studentin, die bei den Eltern lebt und an einer ausländischen Universität als Gast einige Studiensemester absolviert, hat keinen Anspruch auf die steuerliche Gewährung der doppelten Haushaltsführung. Das entschied nach Auskunft … Lesen Sie hier weiter…

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